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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.07.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BDL: Unterstützung des Datenaustausches zur Anwendung des IFRS 16

Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V. (BDL) hat ein einheitliches Datenformat entwickelt, das IFRS-Anwender dabei unterstützen kann, den neuen Leasing-Standard IFRS 16 einzuführen und anzuwenden. Es erleichtert den externen Bezug von Daten, die zu der künftig vorgeschriebenen bilanziellen Erfassung aller Miet- und Leasing-Verträge benötigt werden.

Die rd. 1000 in Deutschland nach IFRS bilanzierenden Konzerne sind nach Abschluss des derzeit laufenden EU-Endorsements voraussichtlich ab dem 1.1.2019 zur Anwendung des neuen Leasing-Standards IFRS 16 verpflichtet. Damit verbunden ist die bilanzielle Abbildung auch derjenigen Miet- und Leasing-Geschäfte, die bisher als Operating Leases beim Mieter ohne Ansatz geblieben waren. Diese müssen inventarisiert und mit ihren bilanzierungsrelevanten Daten in den Buchhaltungssystemen erfasst werden. Auf dieser Grundlage sind die während der Laufzeit bestehenden Nutzungsrechte und Verpflichtungen in der Bilanz anzusetzen und fortzuschreiben.

Insbesondere bei Mietern und Leasing-Nehmern, die nicht über ein zentrales Vertragsverwaltungssystem verfügen, kann ein externer Datenbezug entscheidende Vorteile bringen. „Ein Großteil der benötigten vertragsbezogenen Daten wird in den IT-Systemen der Leasing-Gesellschaften auf aktuellem Stand vorgehalten. Wenn diese den Kunden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, erleichtert das die Verarbeitung enorm“, erläutert BDL-Geschäftsführer Dr. Martin Vosseler. „Damit alle Beteiligten datenmäßig zueinanderfinden, bedarf es allerdings einer gewissen Standardisierung.“

Gemeinsam mit dem Projektpartner FAS Lease AG hat der BDL deshalb ein einheitliches Datenformat mit spezifizierten Definitionen für die IFRS-16-relevanten Vertragsinformationen erarbeitet. Leasing-Geber und Leasing-Nehmer brauchen sich jeweils nur auf eine einzige Datenspezifikation einzustellen, um Daten an verschiedene Adressaten zu übermitteln oder von unterschiedlichen Absendern zu beziehen. Und auch die Anbieter von Accounting-Software müssen nur eine einzige Schnittstelle einrichten, um ihre Systeme auf einen IFRS-16-bezogenen Datenaustausch vorzubereiten.

„Der BDL-Datenstandard IFRS 16 wird allen Interessenten kostenlos zur Verfügung gestellt. Über seine Verwendung sowie darüber, ob und in welchem Umfang Daten bereitgestellt werden, entscheidet selbstverständlich jedes Leasing-Unter­nehmen nach freiem Ermessen“, konkretisiert Vosseler die Rahmenbedingungen. In dem Standard werden ausschließlich Informationen spezifiziert, die sich unmittelbar aus dem Vertrag ableiten lassen. Um diese Vertragsdaten in IFRS-16-Buchungssätze zu verarbeiten, benötigen Mieter und Leasing-Nehmer darüber hinaus meist noch weitere Informationen aus ihrer eigenen Datensphäre oder von dritter Seite.

Auswirkungen des neuen IFRS 16 beherrschbar

Das Resümee des BDL-Geschäftsführers: „Die Leasing-Nehmer haben gelassen auf die Kennzahlen-Effekte des IFRS 16 reagiert. Auf dem Papier erscheint der Verschuldungsgrad höher, dafür verbessern sich EBIT und EBITDA. An den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten ändert sich sowieso nichts. Mit dem BDL-Standard wollen wir jetzt auch die Datenthematik in den Griff bekommen, sodass sich die Auswirkungen des IFRS 16 auf Leasing und Miete insgesamt in Grenzen halten dürften.“

IFRS 16 betrifft nur diejenigen Unternehmen, die nach internationalem Rechnungslegungsstandard bilanzieren. Für die ganz überwiegende Mehrheit der Leasing-Kunden in Deutschland, die ausschließlich nach HGB bilanzieren, ändert sich hingegen nichts. Auch die steuerlichen Vorschriften, insbesondere die Leasing-Erlasse der Finanzverwaltung, bleiben von IFRS 16 unbeeinflusst.

 

Der Standard steht  im Mediacenter der BDL-Homepage unter der Rubrik Allgemein/BDL-Datenstandard IFRS16 (https://mediacenter.leasingverband.de/allgemein/) oder unter folgenden Links zur Verfügung:


(PM BDL vom 17.7.2017)

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