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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.02.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Unternehmensrettung erschwert - Forderung nach einer Gesetzesänderung


Die Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen wird künftig schwieriger. Grund dafür ist, dass der BFH den Sanierungserlass – wie gestern bekannt wurde – gekippt hat. „Dieser höchstrichterliche Beschluss konterkariert den sanierungsfreundlichen Weg, den der deutsche Gesetzgeber in den letzten Jahren im Insolvenzrecht eingeschlagen hat“, meint Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). „Der Gesetzgeber sollte jetzt schnell handeln. Andernfalls ist zu befürchten, dass in vielen Fällen aus steuerlichen Gründen auf eine Sanierung verzichtet und das betroffene Unternehmen stattdessen zerschlagen wird.“ Nach dem Sanierungserlass konnten Sanierungsgewinne, also beispielsweise der Verzicht der finanzierenden Bank auf einen Teil des Darlehens, von der Ertragssteuer befreit werden. Der BFH argumentiert nun, dass diesem Erlass die gesetzliche Grundlage fehlt: Die Finanzverwaltung habe Steuergesetze umzusetzen, dürfe die Besteuerung ohne Gesetz aber nicht selbst regeln. „Die Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht ist wichtig und richtig“, meint Naumann. „Die nun entstandene Situation darf aber nicht zu Lasten der kriselnden Unternehmen gehen“. Zwar können insolvenzbedrohten Unternehmen auch künftig die Ertragsteuern auf Sanierungsgewinne erlassen werden, dies muss aber im Einzelfall geprüft werden und darf nicht – wie bisher – pauschal erfolgen. „Das geht eindeutig zu Lasten der Rechtssicherheit“, meint Naumann. Das IDW setzt sich seit Langem dafür ein, eine gesetzliche Regelung zur Befreiung von Sanierungsgewinnen zu schaffen, wie sie vor rund 20 Jahren schon einmal im Gesetz verankert war. Damit wäre sichergestellt, dass die Befreiung von Sanierungsgewinnen auch die Gewerbesteuer umfasst.

(PM IDW vom 8.2.2017)

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