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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.11.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Trendwatch - Schuldenbremse macht noch keinen guten Haushalt


In seinem am 27.10.2017 veröffentlichten Positionspapier fordert das IDW verschärfte Regelung zur Ermittlung der Schuldenbremse 

Die Schuldenbremse zieht derzeit große Kreise im politischen Berlin. Sie ist im Grundgesetz verankert und besagt, dass weder Bund noch Länder Schulden machen
dürfen. Ein Garant für einen ausgeglichenen Haushalt ist sie deshalb noch lange nicht. Welche Probleme damit verbunden sind, zeigt die Arbeitsgruppe Trendwatch des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) im aktuellen IDW Positionspapier. 
  
Ob der Bundeshaushalt gut aufgestellt ist oder nicht, lässt sich nicht allein an Einnahmen und Ausgaben beurteilen. Nimmt beispielsweise der Staat
Schulden auf, die erst in ferner Zukunft zahlungswirksam sind, wirkt sich das auf die heutige Haushaltsbilanz nicht negativ aus. Auch die Abnutzung von Vermögenswerten bleibt im Saldo ohne Beachtung. Die Folgen dieser kameralistischen Verbuchung sieht das IDW-Positionspapier kritisch. 
Die Schuldenbremse könne nur eines von mehreren Kriterien einer guten Haushaltspolitik sein, heißt es im IDW-Positionspapier. Eine ausschließliche Betrachtung von Zahlungsströmen verhindert nicht, dass der Fiskus neue Verpflichtungen eingeht und die Schulden weiter wachsen. Vielmehr suggeriert die heutige Berechnung, das Geld sei da, und kann so Fehlanreize für politische Entscheidungen setzen. Als Folge bleiben die notwendigen Investitionen aus. „Die Einführung der Schuldenbremse war ein überaus wichtiger Schritt für die Nachhaltigkeit des öffentlichen Haushalts und die „schwarze Null“ ist ein erstrebenswertes Ziel“, sagt der IDW- Vorstandssprecher Professor Dr. Klaus-Peter Naumann. „Allerdings darf der eingeschränkte Aussagegehalt der Schuldenbremse nicht außer Acht gelassen werden. Um den Bundeshaushalt wirkungsvoll zu konsolidieren, bedarf es ergänzender Indikatoren und verschärfter Regelungen zur Ermittlung der Schuldenbremse. Die Arbeit ist also noch keinesfalls abgeschlossen.“ 

(PM IDW vom 27.10.2017)

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