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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.07.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DStV: Symposium der EFAA in Brüssel zur Umsetzung der neuen europäischen Rechnungslegungsrichtlinie

„Bei der Umsetzung der neuen europäischen Bilanzrichtlinie haben die Mitgliedstaaten Wahlrechte, die ihnen die Möglichkeit der Verbesserung der Bilanzierungsregeln in ihrem Land geben. Die Entscheidungen hierzu sollten faktenbasiert getroffen werden.“ Dies war das Fazit einer Diskussionsrunde der EFAA (European Federation of Accountants and Auditors for SMEs) mit der Unterstützung von ACCA (Association of Chartered Certified Accountants) und NBA (Nederlandse Beroepsorganisatie van Accountants). Dort wurde mit Experten aus den Mitgliedstaaten, Regulierungsbehörden, der EU-Kommission und KMU-Organisationen sowie dem Banken-, Buchhaltungs- und Wirtschaftsprüfungssektor diskutiert, welche Wahlrechte von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden und welche Kriterien bei der Einschätzung verwendet werden sollten. Die Richtlinie 2013/34/EU über den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen – die sog. Rechnungslegungsrichtlinie – wurde am 26.6.2013 veröffentlicht und ist am 20.7.2013 in Kraft getreten. Sie ersetzt die bestehende Vierte und Siebte Richtlinie, die die Berichterstattung von Unternehmen und Konzernen regelt, ist das Ergebnis einer langen Diskussion über die Bilanzierungsstandards in Europa und enthält rund 100 Mitgliedstaatenwahlrechte. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie spätestens bis zum 20.7.2015 in nationales Recht umzusetzen.

Die Diskussion ergab, dass einige Akteure nicht davon überzeugt sind, dass die Mitgliedstaatenwahlrechte innerhalb der Rechnungslegungsrichtlinie die einheitliche Bilanzierung und die Vergleichbarkeit in Europa verbessern. Ganz im Gegenteil stellten sie für die Mitgliedstaaten neue Herausforderungen bei der Umsetzung der Richtlinie dar. Die Diskussionen drehten sich auch um die notwendigen Überlegungen der Ziele der Mitgliedstaaten: Soll die Umsetzung im Sinne einer besseren Bilanzierung geschehen oder sollen Aspekte wie Kostensenkung und Verringerung der bürokratischen Belastung im Vordergrund stehen? Dabei war es insbes. von Bedeutung festzustellen, welche Rolle Transparenz und Markteffizienz, Vergleichbarkeit, Relevanz, Kosten-Nutzen-Relationen und internationale Harmonisierung in diesem Prozess haben und wie diese gegeneinander gewichtet werden sollen.

Henk Verhoek, Koordinator Finanzberichterstattung der NBA, fügte hinzu: „Wegen der Mitgliedsstaatenwahlrechte ist das Maß an übereinstimmender Bilanzierung in Europa reduziert worden. Eines der Ziele hätte sein können, die Buchhaltung in der EU zu harmonisieren, so dass wir eine Sprache in Bilanzierungsfragen sprechen. Dies ist leider nicht das Ergebnis des politischen Prozesses bei der Richtlinienentwicklung gewesen. Auch sind nicht alle wichtigen Regelungen in der neuen Richtlinie enthalten: Pensions- und Leasing-Bilanzierung fehlen beispielsweise im Gesetzestext und sind bedeutende Aufgaben für die nationalen Standardsetzer. Das Kriterium einer besseren Bilanzierung erfordert, dass die gegebenen Informationen wertvoll für die Nutzer von Jahresabschlüssen sein müssen. Anleger- und Gläubigerschutz sind weitere bedeutende Aspekte. Die Qualität der Rechnungslegung stimuliert das Wirtschaftswachstum in der EU und erleichtert den Zugang zu Finanzierungen.“

Claus C. Securs, Präsident der deutschen Wirtschaftsprüferkammer, veranschaulichte die verschiedenen Folgen der Mitgliedstaatenwahlrechte der Micro-Bilanz-Richtlinie, indem er Belege aus Deutschland dafür anführte, dass „die Verwendung der Micro-Bilanz-Richtlinie 70 € pro Unternehmen spart.“

Die EFAA-Bericht „Implementing the New European Accounting Directive – Making the right choices“ bildete die Grundlage dieser Diskussion und kann unter www.efaa.com heruntergeladen werden.

(www.dstv.de)

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