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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.12.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahmeentwurf zu ED/2015/8

-tb- Im Kontext seiner Initiative zur Verbesserung der Unternehmensberichterstattung hatte der International Accounting Standards Board (IASB) am 28.10.2015 den Entwurf ED/2015/8 veröffentlicht, der sich mit Leitlinien zur Beurteilung der Wesentlichkeit bei der Erstellung von Jahresabschlüssen befasst (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-publishes-draft-guidance-to-help-management-apply-the-concept-of-materiality.aspx). Diesbez. publizierte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nun den Entwurf ihrer Stellungnahme, in der sie die Bereitstellung entsprechender Anwendungshinweise ausdrücklich unterstützt (http://www.efrag.org/Front/n1-1588/EFRAG-s-draft-comment-letter-on-the-IASB-s-Exposure-Draft-ED-2015-8-IFRS-Practice-Statement--Application-of-Materiality-to-Financial-Statements.aspx). Gleichzeitig schlägt die EFRAG vor, insb. zu problematischen Sachverhalten Hinweise zu liefern und die Anwendungshinweise zudem so auszuweiten, dass alle Interessensgruppen von den Leitlinien profitieren. Stellungnahmen zum Entwurf der EFRAG, der auf ihrer Internetseite zur Verfügung steht (http://www.efrag.org/Front/n1-1588/EFRAG-s-draft-comment-letter-on-the-IASB-s-Exposure-Draft-ED-2015-8-IFRS-Practice-Statement--Application-of-Materiality-to-Financial-Statements.aspx), können bis zum 15.2.2015 eingereicht werden.

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