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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.08.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zur Erbschaftsteuerreform

Der Vermittlungsausschuss berät am 8.9.2016 über den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags (BR-Drs. 344/16) und die Kritikpunkte der Ausschüsse des Bundesrates (BR-Drs. 344/1/16) zum Gesetz zur Umsetzung der Vorgaben des Urteils des BVerfG vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) für Verschonungen von Betriebsvermögen im Erbschaftsteuergesetz. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nimmt in seiner Eingabe an den Vermittlungsausschuss zu einigen ausgewählten Punkten kritisch Stellung. Hierbei geht es um die Beibehaltung der Begünstigung für Beteiligungen an gewerblich geprägten Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften analog, um die Gefahr der Wiederbelebung der "Cash-GmbH", die nach Ansicht des IDW nicht besteht, sowie um die Änderungen beim vereinfachten Ertragswertverfahren zur Beseitigung der Überbewertung. Darüber hinaus setzt sich das IDW dafür ein, dass die Neuregelungen des ErbStG nicht rückwirkend zum 1.7.2016, sondern mit Wirkung für die Zukunft eingeführt werden.

  • IDW Schreiben an den Vermittlungsausschuss (Download)

(IDW Aktuel vom 18.8.2016)

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