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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.01.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum OECD-Entwurf "BEPS Action 6: Abkommensmissbrauch verhindern"

 

Die OECD schlägt einen neuen Artikel im OECD-Musterabkommen vor, wonach Abkommensvergünstigungen künftig nur noch gewährt werden sollen, wenn sich der Steuerpflichtige in sog. Tests für den Abkommensschutz qualifiziert hat. Gelingt ihm dies nicht, soll auf Antrag die zuständige Finanzbehörde über den Abkommensschutz entscheiden.

Das Institut der wirtschaftsprüfer (IDW) kritisiert die starke Ausrichtung des Entwurfs am US-amerikanischen Steuerrecht und setzt sich für Verbesserungen der Tests und für Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen ein. Des Weiteren schlägt die OECD eine allgemeine Missbrauchsklausel vor, nach der der Abkommensschutz entfallen soll, wenn Steuervermeidung einer der Zwecke einer steuerlichen Gestaltung war. Das IDW zeigt auf, dass eine solche Klausel große Rechtsunsicherheiten auslöst und verweist auf den in der deutschen Verhandlungspraxis von Doppelbesteuerungsabkommen aktuell verfolgten Ansatz, subject-to-tax- und switch-over-Klauseln zu vereinbaren. Das Schreiben des IDW vom 9.1.2015 an die OECD ist hier abrufbar (Download).
(www.idw.de)

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