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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.05.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum IASB Exposure Draft 2017/3 "Prepayment Features with Negative Compensation – Proposed amendments to IFRS 9"

Der International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte im April 2017 einen Änderungsvorschlag zu IFRS 9, wonach auch finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlungsstrombedingung erfüllen können.
Das institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) befürwortet in einem Schreiben an den Standardsetzer, dass derartige finanzielle Vermögenswerte als konsistent mit einem "Standardkreditvertrag" (basic lending arrangement) angesehen werden und dadurch für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Fair Value mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis grundsätzlich in Frage kommen. Die vorgeschlagenen, z. T. unterschiedlichen Voraussetzungen für eine solche bilanzielle Behandlung von Finanzinstrumenten mit positiven und negativen Vorfälligkeitsentschädigungen seien konzeptionell jedoch nicht begründbar.
Die Neuerungen sollen gemeinsam mit IFRS 9 für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2018 angewendet werden. Die Kommentierungsfrist endete am 24.5.2017.

(IDW Aktuell vom 26.5.2017)

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