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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.07.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Stellungnahme zum Entwurf eines IDW Prüfungsstandards – Modifizierungen des Prüfungsurteils im Bestätigungsvermerk (IDW EPS 405)

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat sich mit Stellungnahme vom 28.6.2017 zu dem Entwurf des IDW EPS 405 „Modifizierungen des Prüfungsurteils im Bestätigungsvermerk“ geäußert: Grundsätzlich begrüßt die WPK den Standardentwurf. Dieser setze in Verbindung mit den weiteren IDW-Standardentwürfen zum Bestätigungsvermerk die aus EU-Abschlussprüfungsverordnung, Abschlussprüfungsreformgesetz und International Standards on Auditing (ISA) resultierenden komplexen Anforderungen zum Bestätigungsvermerk insgesamt vernünftig und sachgerecht um. Kritsch sieht die WPK unter Verschwiegenheits- und Haftungsgesichtspunkten allerdings, dass bei Fehlen wesentlicher Informationen („Angaben“) im geprüften Abschluss der Abschlussprüfer künftig im Zusammenhang mit der Einschränkung des Prüfungsurteils grundsätzlich auch diese fehlenden Informationen in seinen Bestätigungsvermerk aufzunehmen hat. Neben einigen redaktionellen Anregungen spricht sich die WPK dafür aus, an einzelnen Stellen Erläuterungen und Beispiele in die Anwendungshinweise aufzunehmen. Dies gilt bspw. für die vom Standardentwurf geforderte Differenzierung der Folgewirkung von Sachverhalten, die einer Einschränkung des Prüfungsurteils zum Abschluss zugrunde liegt.

(Neu auf WPK.de vom 3.7.2017)

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