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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.07.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme zum Entwurf des IASB ED/2017/2

 

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 13.7.2017 seine Stellungnahme zum Entwurf des ED/2017/2 „Improvements to Operating Segments (Proposed amendments to IFRS 8 and IAS 34“) an den International accounting Standards Board (IASB) übermittelt. Grundsätzlich begrüßt das DRSC den Versuch des IASB, spezifische Aspekte an IFRS 8 zu verbessern, so bspw. die Klarstellung, dass der Hauptentscheidungsträger (CODM) sowohl eine Einzelperson als auch ein Gremium sein kann und dass dem CODM auch sog. Non-executive-Mitglieder angehören können. Dagegen wird der Vorschlag des IASB kritisiert, IFRS 8.7 um das „Treffen operativer Entscheidungen“ als drittes Merkmal für einen CODM zu ergänzen. Ausschlaggebend dafür sind die sich ergebenden Schwierigkeiten, wenn die operativen Entscheidungen und die Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen von unterschiedlichen Personen(gruppen) bzw. auf unterschiedlichen Ebenen getroffen werden. Ferner erachtet das DRSC die vorgeschlagene Angabepflicht, wie und warum sich die berichteten Segmente im Abschluss von den in anderen Stellen des annual reporting package identifizierten Segmenten unterscheiden, zwar als sachlich zutreffend, die Integration in IFRS 8 (und damit die Angabe im Abschluss) jedoch als ungeeignet. Diese Auffassung ist auch in den Konsultationsprozess von EFRAG zu deren Stellungnahme an das IASB eingeflossen. Die gesamte Stellungnahme ist auf der DRSC-Homepage abrufbar.

(www.drsc.de)

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