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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.10.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme zum ED/2015/7

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 8.10.2015 seine Stellungnahme an den IASB zum ED/2015/7 zur Anpassung des Erstanwendungszeitpunkts der Änderung zu IFRS 10 und IAS 28 abgegeben.

Der IFRS-FA spricht sich gegen die unbefristete Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts aus. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere, dass die Änderungen bereits verabschiedet und veröffentlicht wurden und inhaltlich auf breite Zustimmung trafen.

Zugleich wurde auch eine Stellungnahme des DRSC an EFRAG übermittelt. (Stellungnahme an IASB/an EFRAG)

(ww.drsc.de)

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