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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.02.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahme zum Arbeitsprogramm des IASB

-tb- Am 11.8.2015 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) um Stellungnahmen bezüglich seines gegenwärtigen Arbeitsprogramms gebeten (http://www.ifrs.org/Features/Pages/IASB-begins-agenda-consultation-2015.aspx). Nachdem die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) am 1.10.2015 zunächst ihren Stellungnahmeentwurf veröffentlichte (http://www.efrag.org/Front/n1-1548/EFRAG-has-published-its-draft-comment-letter-on-the-2015-IASB-Agenda-Consultation.aspx), folgte ihre endgültige Erklärung an den IASB am 19.1.2016 (http://www.efrag.org/Front/n1-1636/EFRAG-s-response-to-the-2015-IASB-Agenda-Consultation.aspx). Aus Sicht der EFRAG sollte der IASB die Finalisierung des neuen Standards für Versicherungsverträge, die Überarbeitung des Rahmenkonzepts sowie Fortschritte bei der sog. Angabeninitiative und den Projekten zum Macro-Hedging priorisieren. Im Nachgang veröffentlichte die EFRAG auf ihrer Internetseite nun noch eine Zusammenfassung der ihr zugegangenen Hinweise und deren Berücksichtigung bei der Ausarbeitung der endgültigen Stellungnahme (http://www.efrag.org/Front/n1-1638/Feedback-Statement-on-the-Request-for-Views-IASB-2015-Agenda-Consultation.aspx).

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