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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.04.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS 2015-2017

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 19.4.2017 eine Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2017/1 „Jährliche Verbesserung an den IFRS Zyklus 2015-2017“ veröffentlicht. In der Stellungnahme drückt die EFRAG die generelle Zustimmung zur Mehrheit der IASB-Vorschläge aus. Bezüglich IAS 12 „Ertragsteuern“ sieht es die EFRAG allerdings kritisch, dass die Änderungen zu einer Verbesserung führen werden, wenn Leitlinien zur Bestimmung, ob Zahlungen als Gewinnausschüttungen zu gelten haben, fehlen. Ausserdem mahnt die EFRAG, dass weitere Beispiele zur Darstellung der Änderungen von IAS 28 „Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen“ nötig seien und dass die Zeit zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten der Änderungen zu gering sei. Die Stellungnahme zum Standardentwurf ist auf den Internetseiten der EFRAG verfügbar (http://www.efrag.org/News/Project-272/EFRAGs-comment-letter-and-feedback-statement-on-IASB-ED20171-Annual-Improvements-to-IFRS-Standards-2015-2017-Cycle).

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