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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
11.02.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahme zu DI/2015/2

-tb- Am 21.10.215 hatte das IFRS Interpretations Committee DI/2015/2 veröffentlicht, der Vorschläge zur Interpretation von IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ enthält (http://www.ifrs.org/Current-Projects/IASB-Projects/date-of-transaction-identifying-applicable-exchange-rate-revenue-recognition/Draft-Interpretation-October-2015/Pages/default.aspx). Konkret geht es dabei um die Frage, welcher Wechselkurs für Vorauszahlungen bei Fremdwährungstransaktionen zu verwenden ist, da dieser Sachverhalt in der Rechnungslegungspraxis unterschiedlich gehandhabt wurde. Diesbezüglich veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nun ihre Stellungnahme, in der sie die Vorschläge in DI/2015/2 begrüßt, die aus ihrer Sicht zur Klarstellung des Sachverhalts beitragen. Die gesamte Stellungnahme sowie eine Zusammenfassung der erhaltenen Rückmeldungen stellt die EFRAG auf ihrer Internetseite zur Verfügung (http://www.efrag.org/Front/n1-1644/EFRAG-s-Comment-Letter-and-Feedback-Statement-on-the-IASB-s-Draft-Interpretation-DI-2015-2-Foreign-Currency-Transactions-and-Advance-Consideration.aspx).

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