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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.04.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Skalierte Prüfungsdurchführung – Änderung der Berufssatzung und WPK-Hinweis

Am 9.3.2012 hat sich der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) für eine Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer ausgesprochen. Im Rahmen dieser 8. Änderung der Berufssatzung soll der derzeitige § 24b BS WP/vBP (Auftragsabwicklung) um einen neuen Abs. 1 ergänzt werden, der dann eine der Größe, der Komplexität und dem Risiko des Prüfungsgegenstands angemessene Prüfungsdurchführung („skalierte Prüfungsdurchführung“) kodifiziert. Die derzeitigen Abs. 1–4 des § 24b BS WP/vBP bleiben inhaltlich unverändert, werden von der Nummerierung allerdings zu Absätzen 2–5. Zusammen mit der Neufassung von § 24b Abs. 1 BS WP/vBP hat die WPK den „Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung auf Grundlage der ISA“ erarbeitet. Dieser Hinweis soll die Sichtweise der WPK bezüglich der skalierten Prüfungsdurchführung verdeutlichen und den Berufsangehörigen als Hilfestellung bei der Prüfung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen dienen. Die Änderung der Berufssatzung und der WPK-Hinweis – sowie eine Zusammenfassung der in den ISA enthaltenen „spezifischen Überlegungen zu kleineren Einheiten“ – stehen auf der Homepage der WPK zur Verfügung. Berufsangehörige und weitere Interessierte können zur Änderung der Berufssatzung und zum WPK-Hinweis bis zum 4.5.2012 Stellungnahmen gegenüber der WPK abgeben (kon takt@wpk.de, Betreff: Skalierte Prüfungsdurchführung). (www.wpk.de)

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