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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.02.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Reform der Verzinsung im Steuer- und Handelsrecht

Obwohl sich das Marktzinsniveau seit Jahren auf einem historischen Tiefstand befindet, so das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), hält das Steuerrecht an den hohen Zinssätzen fest, die für die sog. „Vollverzinsung“ und die steuerliche Abzinsung von Verpflichtungen gelten, insbes. für Pensionsrückstellungen, und belastet so die Steuerzahler. Diese „antiquierten“ Zinssätze im Steuerrecht müssten deshalb den tatsächlichen Marktverhältnissen angenähert werden. Der BFH sehe das, zumindest für die Vollverzinsung, allerdings anders. Die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr sei für das Jahr 2013 nach dem jetzt veröffentlichten Urteil des BFH (9.11.2017 – III R 10/16) verfassungsgemäß. Damit folge der BFH seiner ständigen Rechtsprechung. „Das BFH-Urteil widerspricht unserer Einschätzung. Wir bedauern diese Entscheidung, halten gleichwohl unverändert an unserer langjährigen Forderung nach marktgerechten Zinsen im Steuerrecht fest”, sagt Klaus-Peter Naumann, Sprecher des IDW Vorstands. Auch wenn der BFH keine Verfassungsbedenken sehe, sollte der Gesetzgeber den Zinssatz anpassen, zumal der BFH nur für das Jahr 2013 entschieden hat. Das IDW sieht weiterhin gesetzgeberischen Handlungsbedarf im anhaltenden Niedrigzinsumfeld und schlägt vor, den Zinssatz von derzeit 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr, auf 0,3 % bis 0,4 % abzusenken. Das aktuelle Urteil zur Vollverzinsung sei nach Auffassung des BFH nicht richtungsweisend für die Diskussion um die Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit 6 % nach § 6a EStG. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Zinssatzes sei derzeit ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig (FG Köln, Beschluss vom 12.10.2017, 10 K 977/17). Nach Einschätzung des IDW ist dieser Abzinsungssatz zu hoch, marktfern und verfassungsrechtlich fragwürdig. Er belaste die Unternehmen und schwäche die betriebliche Altersvorsorge. „Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge erscheint dieser Effekt gesellschaftspolitisch äußerst bedenklich“, mahnt Naumann. Es bleibe zu hoffen, dass der Gesetzgeber reagiert oder durch das BVerfG angemahnt werde, die steuerliche Bewertung von Pensionsrückstellungen marktgerecht auszugestalten. Das IDW schlägt vor, den fixen Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG von 6 % auf 4 % bis 4,5 % zu senken. Der für Pensionsrückstellungen vorgeschriebene Zinssatz sollte überdies für alle weiteren gesetzlich geregelten Fälle zur Anwendung kommen, die eine Abzinsung betroffener Bilanzposten in Handels- und/oder Steuerbilanz (Rückstellungen und Verbindlichkeiten) erfordern. „Wir brauchen dringend eine Reform, um endlich eine marktkonforme und gerechte Verzinsung nach einheitlichen Regeln für Handels- und Steuerrecht zu erreichen, die die Verwaltungsbelastung für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung reduziert“, bekräftigt Naumann.

(PM IDW vom 27.2.2018)

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