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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.11.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
ESMA/DPR: Prüfungsschwerpunkte 2018

Die ersten drei Prüfungsschwerpunkte stellen die von den nationalen Enforcern gemeinsam mit der European Securities and Markets Authority (ESMA) identifizierten „European Common Enforcement Priorities“ dar. Für eine ausführliche Darstellung dieser Prüfungsschwerpunkte vgl. https://www.esma.europa.eu/. Die nationalen Schwerpunkte der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) finden Sie unter Punkt 4 und 5.

1. Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Anwendung wesentlicher neuer Standards im Erstanwendungsjahr,

2. Ausgewählte Aspekte zu Ansatz, Bewertung und Angaben nach IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“,

3. Ausgewählte Aspekte zu IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“,

4. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen gemäß IAS 37 sowie zugehörige Anhangangaben unter Berücksichtigung folgender Einzelaspekte:

– Verzicht auf Ansatz wegen Unmöglichkeit einer verlässlichen Schätzung unter Beachtung der

Angabepflichten (IAS 37.26 und 37.86),

– Verzicht auf die reguläre Berichterstattung wegen Inanspruchnahme der Schutzklausel unter

Beachtung der Mindestangaben (IAS 37.92),

– Angaben zu Schätzungsunsicherheiten (IAS 37.85(b), IAS 1.125 und 1.129),

– Gruppierung der Rückstellungen (IAS 37.87),

– Angabe rückstellungsspezifischer Ertrags- und Aufwandsposten (IAS 1.97 und 1.98(b), (f) sowie (g)).

5. Konzernlagebericht und Konzernerklärungen

– Berichterstattung über alternative Leistungskennziffern als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren (§ 315 Abs. 1 Satz 3 HGB),

– Darstellung potenzieller Auswirkungen des Brexit auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (§ 315 Abs. 1 HGB),

– Vorhandensein der Angaben zum Diversitätskonzept im Rahmen der Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB i.V.m. § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB) und Vorhandensein der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB) Wirtschaftsprüfung.

(PM DPR vom 23.11.2017)

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