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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.01.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Praxishinweis zu Zahlungsberichten

Grundlage für den IDW-Praxishinweis 1/2017 sind die §§ 341q bis 341y HGB. In deren Anwendungsbereich fallen große Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a Abs. 1 HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften des Rohstoffsektors.

Ein (Konzern-)Zahlungsbericht muss erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) am 23.7.2015 beginnen, erstellt und offengelegt werden. Darin wird über Zahlungen (inkl. Sachleistungen) an staatliche Stellen berichtet. Ziel ist es, mehr Transparenz bei der Bekämpfung der weltweiten Korruption zu schaffen.

Der IDW-Praxishinweis 1/2017 befasst sich mit den Fragen, die beim Erstellen der (Konzern-)Zahlungsberichte relevant sind, wie bspw. die Entstehung der Berichtserstattungspflicht, die Befreiung davon sowie der Berichtsumfang. Dazu zählt auch die Frage, wie bei der Ausübung mehrerer Tätigkeiten in verschiedenenen Industriezweigen zu verfahren ist oder der Konsolidierungskreis im Konzernzahlungsbericht abgegrenzt werden muss.

Eine Veröffentlichung des IDW-Paxishinweises 1/2017 "Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten" ist in Heft 2/2017 der IDW Life vorgesehen.

(IDW Aktuell vom 27.1.2017)

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