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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.08.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Positionspapier "Keine externe Rotation des Abschlussprüfers bei Unternehmen der öffentlichen Hand"

 

Bei Unternehmen der öffentlichen Hand ist oftmals ein turnusmäßiger Wechsel des Abschlussprüfers zu beobachten, auch ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage existiert. Diese externe Rotation stellt aus Sicht der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) weder ein geeignetes Mittel zur Förderung der Prüfungsqualität noch zur Stärkung der Unbefangenheit des Abschlussprüfers dar und sollte daher im Bereich der öffentlichen Hand überdacht werden. Die WPK hat vor diesem Hintergrund ein Positionspapier erarbeitet, dass sich gegen die externe Rotation bei Unternehmen der öffentlichen Hand ausspricht.

(Neu auf WPK.de vom 22.8.2016)

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