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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.08.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
PCAOB: Kooperationsvereinbarung mit der APAS geschlossen

 

Das US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) hat mit der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Diese knüpft an die Vereinbarung an, die im Jahr 2012 mit der seinerzeit in Deutschland für die öffentliche fachbezogene Aufsicht zuständigen Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) geschlossen worden war.

In einer Pressemitteilung des PCAOB vom 24.8.2016 zeigt sich der Vorsitzende James R. Doty erfreut über die Fortsetzung der Kooperation mit Deutschland, einem sehr wichtigen Partner des PCAOB in Europa. Die jüngste Entscheidung der EU-Kommission zur Gleichwertigkeit der Aufsichtssysteme und die fortgesetzte Zusammenarbeit der amerikanischen Aufsichtsbehörde mit vergleichbaren europäischen Institutionen in der Aufsicht über international ausgerichtete Abschlussprüfungen stärkten den grenzüberschreitenden Anlegerschutz.

Die Vereinbarung zwischen PCAOB und APAS regelt die Rahmenbedingungen für die Joint Inspections und bildet die Grundlage für den Austausch vertraulicher Informationen auf Basis deutschen und amerikanischen Rechts.

Die Kooperationsvereinbarung und eine ergänzende datenschutzrechtliche Vereinbarung sind auf der Internetseite des PCAOB veröffentlicht.

(Neu auf WPK.de vom 25.8.2016)

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