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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.10.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Kommission begrüsst Offenlegung nicht-finanzieller Informationen

-tb- Die EU-Kommission hat in einer Stellungnahme die Annahme der Transparenz-Richtlinie betreffend nicht-finanzielle Informationen durch den Rat ausdrücklich begrüsst. (Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-14-291_de.htm?locale=en). Bereits im April hatte das Parlament der Richtlinie zugestimmt. In den nächsten Wochen wird die Richtlinie dann offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu transformieren. Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2017 die Vorgaben erfüllen. Die Kommission plant, unverbindliche Hilfestellungen, basierend auf der bestehenden Best Practice, für die praktische Umsetzung zu veröffentlichen. Vom Regelungsbereich werden ca. 6‘000 Unternehmen in der EU betroffen sein. Die Annahme der Richtlinie gilt nur als erster Schritt für weitere Transparenzpflichten insbesondere hinsichtlich des so genannten Country-by-Country-Reporting, das die Offenlegung jeweils nationaler Steuerzahlungen vorsieht.

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