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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.09.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FASB: Klarstellung der Regelung zur Umsatzerfassung

-tb- Am 28.5.2014 hatte der Financial Accounting Standards Board (FASB) die Anpassung ASU 2014-9 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ veröffentlicht und damit die bis dahin geplante Neuregelung der Umsatzerfassung schließlich in die gültigen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) übernommen (http://www.fasb.org/cs/ContentServer?c=FASBContent_C&pagename=FASB%2FFASBContent_C%2FNewsPage&cid=1176164075286). Ziel der Anpassung war die Vereinfachung der ursprünglichen Regelung der Umsatzerfassung sowie die Vereinheitlichung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB), der zeitgleich den äquivalenten IFRS 15 veröffentlichte. Nachdem der IASB am 30.7.2015 kleinere Anpassungen an IFRS 15 vorgeschlagen hatte (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-proposes-clarifications-to-revenue-Standard.aspx), veröffentlichte nun auch der FASB einen entsprechenden Anpassungsvorschlag, welcher die erforderliche Abgrenzung zwischen Prinzipal und Agent im Rahmen der Umsatzerfassung klarstellen soll (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-proposes-clarifications-to-revenue-Standard.aspx). Stellungnahmen zu den Vorschlägen, die der FASB auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt, können bis zum 15.10.2015 eingereicht werden.

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