R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.07.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DCGK: Keine Verrechtlichung des Comply-or-Explain-Prinzips durch EU

„Das Comply or Explain Prinzip, wonach begründet von einer Empfehlung abgewichen werden kann, ist ein anerkanntes und notwendiges Element der Selbstregulierung durch Kodizes, das nicht durch EU-Recht ausgehöhlt werden darf“, sagte Dr. Manfred Gentz, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex auf der 14. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex am 18.6.2015 in Berlin. Gentz unterstrich mit Blick auf die derzeit diskutierte EU-Aktionärsrechterichtlinie, dass das Element der Freiwilligkeit und Flexibilität, das den Kodex für gute Unternehmensführung auszeichnet, erhalten bleiben muss. Extern eingesetzte Kontrollinstanzen und vorgegebene Charakteristika sowie Formalia für Entsprechenserklärungen dürfen nicht faktisch zu einem Befolgungszwang führen. Die EU-Kommission will in ihren Empfehlungen zu Comply or Explain vom April 2014 offenbar Kontrolleinrichtungen durch die Mitgliedstaaten vorsehen lassen. „Wir haben in Deutschland verschiedene Institutionen, die sich – wie das Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) und die Handelshochschule Leipzig – mit dieser Frage beschäftigen und Kritik üben. Wir wollen keine weitere Verrechtlichung des Comply or Explain-Prinzips. Die Kontrolle soll dem Kapitalmarkt, den Anlegern und der Öffentlichkeit, auch durch kritische Journalisten und Wissenschaftler, überlassen bleiben“, so Dr. Manfred Gentz.

(PM DCGK vom 18.6.2015)

stats