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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.11.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IFRS 5 – Darstellung von unternehmensinternen Transaktionen

IFRS 5.30 verlangt Angaben, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die finanziellen Auswirkungen von aufgegebenen Geschäftsbereichen und der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte (oder Abgangsgruppen) zu beurteilen.

Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hat eine vorläufige Agenda-Entscheidung veröffentlicht, wonach eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung erforderlich ist (vgl. IFRIC Update, September 2015). Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) teilt diese Auffassung nicht und empfiehlt dem Board eine Klarstellung i. S. v. IDW RS HFA 2 im Rahmen des jährlichen Projekts zur Verbesserung der IFRS.

Das IDW-Schreiben vom 20.11.2015 an das IFRS Interpretation Committee ist unter folgendem Link abrufbar: Download.

(IDW Aktuell vom 20.11.2015)

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