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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.06.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IDW S 13 - Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den IDW S 13 in der endgültigen Fassung gebilligt. In diese sind im Vergleich zum Entwurf einige Änderungen eingeflossen. U. a. wurden folgende Ausführungen geändert oder hinzugefügt:

–    Es wurde klargestellt, dass sich die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns nach der marktüblichen Vergütung einer nicht beteiligten Unternehmensleitung bestimmt, welche den zeitlichen Arbeitseinsatz sowie die individuellen Kenntnisse berücksichtigt. Demgegenüber sind die persönlichen Leistungen eines Eigentümers, die nicht auf einen Erwerber übertragbar sind, nicht im kalkulatorischen Unternehmerlohn zu berücksichtigen, sondern reduzieren die übertragbaren Bestandteile der Ertragskraft.

–    In Abschn. 4.2. wurde bei der Frage der fiktiven Veräußerungsgewinnbesteuerung von End- und Anfangsvermögen ergänzt, dass im Einzelfall auch eine unmittelbare fiktive Besteuerung der Netto-Wertsteigerung sachgerecht sein kann. Ferner wurden die Ausführungen zur Berücksichtigung eines abschreibungsbedingten Steuervorteils konkretisiert: Aufgrund der für den Bewertungsanlass eines Zugewinnausgleichs unterstellten Veräußerungsfiktion ist im Einzelfall zu würdigen, ob sich bei einem fiktiven Erwerb aus der Aufdeckung stiller Reserven ein zusätzliches Abschreibungspotenzial beim Erwerber ergibt. Wenn dies der Fall ist, ist ein abschreibungsbedingter Steuervorteil beim Erwerber werterhöhend zu berücksichtigen. Ferner wurden neben der Frage, „ob" ein abschreibungsbedingter Steuervorteil anzusetzen ist, Erläuterungen zur Berechnung eines solchen Vorteils ergänzt.

Der IDW-Standard wird „IDW Life" 7/2016 veröffentlicht werden.

(IDW Aktuell vom 20.6.2016)

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