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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.03.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IDW PS 261 n. F. zur Festellung und Beurteilung von Fehlerrisiken verabschiedet

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 1.3.2012 in seiner 227. Sitzung den IDW-Prüfungsstandard: „Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken und Reaktionen des Abschlussprüfers auf die beurteilten Fehlerrisiken (IDW PS 261 n. F.)“ verabschiedet. Dieser IDW-Prüfungsstandard setzt die Anforderungen des International Standard on Auditing (ISA) 265 „Communicating Deficiencies in Internal Control to Those Charged with Governance and Management“ unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten um, außerdem konkretisiert er die Anforderungen an die Kommunikation des Abschlussprüfers mit dem Aufsichtsorgan bei festgestellten bedeutsamen Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems. Aus der Neufassung ergeben sich redaktionelle Folgeänderungen im IDW-Prüfungsstandard „Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDWPS 450)“ und im IDW-Prüfungsstandard „Grundsätze der Kommunikation des Abschlussprüfers mit dem Aufsichtsorgan (IDWPS 470)“. IDW-Mitglieder finden im Mitgliederbereich der IDW-Website, News exklusiv, ein Download mit den Änderungen in IDW PS 450 und IDW PS 470. Der IDW PS 261 n. F. wird in IDW-FN 4/2012 sowie dem WPg-Supplement 2/2012 veröffentlicht werden. (www.idw.de)

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