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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
27.02.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IDW PH 9.302.1 zu Bestätigungen Dritter bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten überarbeitet

 

Bei der Prüfung von Instituten werden häufig keine Bestätigungen Dritter als Prüfungsnachweise eingeholt, weil angesichts der regulatorischen Rahmenbedingungen regelmäßig nur mit geringen Fehlerrisiken zu rechnen ist. Der IDW PH 9.302.1 wurde überarbeitet, um die wirtschaftszweigspezifischen Besonderheiten bei Instituten klarzustellen und die Gliederung an den IDW PS 302 n.F. anzupassen. Er verdeutlicht, dass die Verwendung von Bestätigungsaktionen der internen Revision bei der Risikoanalyse bspw. als „Kontrolltest“ des IKS zu erfolgen hat. Gleichzeitig wird die Orientierung an angemessenen und wirksamen Steuerungs- und Überwachungssystemen des Instituts betont. Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat am 6.2.2017 den vom Bankenfachausschuss (BFA) am 3.11.2016 verabschiedeten IDW-Prüfungshinweis: Bestätigungen Dritter bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (IDW PH 9.302.1) billigend zur Kenntnis genommen. IDW PH 9.302.1 wird in IDW Life 3/2017 der veröffentlicht werden.

(IDW Aktuell vom 21.2.2017)

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