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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.06.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: IDW ERS HFA 48 - Fortsetzung des Entwurfs mit Fragen zum Hedge Accounting

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Fortsetzung von IDW ERS HFA 48 mit Einzelfragen zum Hedge Accounting nach IFRS 9 verabschiedet. Diese enthält u. a. Ausführungen zu den folgenden Themen:

–    Eignung von (derivativen) Finanzinstrumenten als Sicherungsinstrumente

–    Designation von Risikokomponenten als Grundgeschäfte

–    Ermittlung von Hedge-Ineffektivität (insb. Hypothetische-Derivate-Methode).

Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 16.9.2016.

Mit der Veröffentlichung der vollständigen Neufassung von IFRS 9 im Juli 2014 hat das IASB die Bilanzierung von Finanzinstrumenten in vielen Bereichen wesentlich verändert. Die neuen Regelungen sind grundsätzlich zum 1.1.2018 anzuwenden. Das EU-Endorsement ist für das vierte Quartal 2016 angekündigt. Angesichts der Komplexität und der Vielzahl von Auslegungsfragen richtete das IDW verschiedene Arbeitsgruppen ein, um eine neue IDW-Verlautbarung vorzubereiten, die Einzelthemen aus allen wesentlichen Abschnitten von IFRS 9 ansprechen soll. Am 13.5.2016 wurde bereits der erste Teil des Entwurfs einer IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW ERS HFA 48)“ verabschiedet. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Diskussionen zu vielen Aspekten des neuen IASB-Standards wird das Papier für einen längeren Zeitraum im Entwurfsstadium verbleiben und kontinuierlich weiterentwickelt. Den IDW ERS HFA 48 und die Ergänzung zum Hedge Accounting (Abschnitt 6) finden Sie in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen. Ihr Ansprechpartner im IDW: Uwe Fieseler

(IDW Aktuell vom 21.6.2016)

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