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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.07.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Geplante Stellungnahme zu ED/2015/5

-tb- Am 18.6.2015 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) neue Änderungsvorschläge bezüglich IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ und IFRIC 14 „Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswerts, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung“ veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/Pages/IASB-proposes-narrow-scope-amendments-for-pension-accounting.aspx). Die vorgeschlagenen Änderungen sollen den Informationsgehalt verbessern und Unterschiede in der gegenwärtigen Rechnungslegungspraxis adressieren. Diesbezüglich veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nun ihren vorläufigen Stellungnahmeentwurf, der auf ihrer Internetseite zur Verfügung steht (http://www.efrag.org/Front/n1-1508/EFRAG-s-draft-comment-letter-on-the-IASB-s-Exposure-Draft-ED-2015-5-Remeasurement-on-a-Plan-Amendment--Curtailment-or-Settlement---Availability-of-a-Refund-from-a-Defined-Benefit-Plan--Proposed-amendments-to-IAS-19-and-IFRIC-14-.aspx). Darin bekräftigt die EFRAG ihre Zustimmung zu den Vorschlägen des IASB. Gleichzeitig bittet sie um Einreichung weiterer Anmerkungen und Kommentare bis zum 9.10.2015, die bei einer endgültigen Stellungnahme berücksichtigt werden sollten.

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