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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.08.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
APAS: Gemeinsame Inspektionen auch nach Umsetzung der EU-Reform zur Abschlussprüfung

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAS) hat am 19.8.2016 eine Absichtserklärung mit der US-amerikanischen Prüferaufsicht, dem Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) unterzeichnet. Gemeinsam mit der nunmehr bis 2022 befristeten Adäquanzentscheidung der EU-Kommission sowie mit einer begleitenden Datenschutzvereinbarung schafft diese Erklärung die notwendigen Voraussetzungen für den Austausch von Informationen und die Durchführung gemeinsamer Inspektionen bei Abschlussprüfern, die sowohl unter der Aufsicht der APAS als auch des PCAOB stehen. Die Zusammenarbeit, die bereits in der Vergangenheit mit der vorherigen Abschlussprüferaufsicht begonnen wurde, wird damit fortgesetzt. Sie findet ihren Ausdruck insbes. in der Durchführung von gemeinsamen Inspektionen mit dem PCAOB bei den betreffenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Ralf Bose, Leiter der APAS, hebt hervor: „Dass die APAS so kurzfristig nach Aufnahme ihres Amtes diese gegenseitige Erklärung erneuern konnte, beweist, welchen hohen Wert beide Parteien der Zusammenarbeit beimessen und belegt die Überzeugung, auf dem begonnenen Weg voranschreiten und die Kooperation weiter vertiefen zu können. Die unmittelbare praktische Bedeutung liegt darin, dass wir nun die laufende gemeinsame Inspektion wie geplant fortsetzen und die für den Herbst vorgesehene gemeinsame Inspektion planmäßig beginnen können. Die Erklärung ist somit ein Meilenstein zur weiteren Stärkung des wechselseitigen Vertrauens in die Aufsichtsmaßnahmen der jeweils anderen Stelle.“

(PM BAFA vom 25.8.2016)

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