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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.10.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Fragebogen zur Equity Methode

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) bittet um Stellungnahmen zur im August verabschiedeten IASB-Regelung „Equity Method in Separate Financial Statements – Amendments to IAS 27“ (Quelle: http://www.efrag.org/Front/n1-1400/EFRAG-requests-comments-on-its-draft-endorsement-advice-and-effects-study-report-on-Equity-Method-in-Separate-Financial-Statements--Amendments-to-IAS-27-.aspx). Gemäss dem überarbeiteten IAS 27 können Unternehmen in ihren Einzelabschlüssen Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen entweder in Übereinstimmung mit IAS 39 zu den Anschaffungskosten bewerten oder nach der Equity Methode, wie sie in IAS 28 beschrieben ist. Die Stellungnahmen werden die Grundlage für den Umsetzungsvorschlag der EFRAG gegenüber der EU sein. Die Kommentierungsfrist endet am 21.11.

Darüber hinaus bittet die EFRAG ebenfalls um Stellungnahme zu den IASB „Annual Improvements to IFRSs 2012-2014 Cycle“, um gleichfalls eine Umsetzungsempfehlung gegenüber der EU abzugeben (Quelle: http://www.efrag.org/Front/n1-1402/EFRAG-requests-comments-on-its-draft-endorsement-advice-and-effects-study-report-on-the-Annual-Improvements-to-IFRSs-2012-2014-Cycle.aspx). Hierfür endet die Kommentierungsfrist am 24.11.

Schliesslich bittet die EFRAG noch um Kommentare zu ihrem Entwurf einer Stellungnahme zum IASB Diskussionspapier „Reporting the Financial Effects of Rate Regulation“ (Quelle: http://www.efrag.org/Front/n1-1399/EFRAG-s-draft-comment-letter-on-the-IASB-s-Discussion-Paper-Reporting-the-Financial-Effects-of-Rate-Regulation.aspx). Die EFRAG begrüsst den Ansatz einer klärenden Regulierung, sieht den vorliegenden Entwurf aber vielmehr als Anfangspunkt einer umfassenden Diskussion. Die Kommentierungsfrist endet am 31.12.

 

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