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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.09.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Forderung nach Beibehaltung einer konkreten Zeitvorgabe zur Fortbildung im IAESB IES 7

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) spricht sich in ihrer unter www.wpk.de abrufbaren Stellungnahme vom 18.9.2017 an den International Accounting Education Standards Board (IAESB) dafür aus, auch weiterhin eine konkrete zeitliche Vorgabe zur beruflichen Fortbildung für Berufsangehörige vorzusehen. In der derzeit geltenden Fassung des International Education Standard (IES) 7 „Continuing Professional Development (Revised)“werden 120 Stunden über einen Zeitraum von drei Jahren verlangt; davon muss die Hälfte nachweisbar sein. Die Beibehaltung wird als wichtig angesehen, um weltweit ein nachvollziehbares Niveau der Fortbildung zu gewährleisten. Der IES 7 richtet sich an die Mitgliedsorganisationen der International Federation of Accountants (IFAC); in Deutschland sind dies WPK und IDW. § 5 Berufssatzung WP/vBP enthält bereits eine entsprechende Pflicht.

(Neu auf WPK.de vom 22.9.2017)

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