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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.08.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DK: Finanzmarktwächter – sinnvoller Ansatz mit Verbesserungspotenzial

 

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) erklärt mit Blick auf die am 25.8.2016 veröffentlichte Zwischenbilanz des Finanzmarktwächters, dass er im ersten Jahr seines Bestehens zur Fortentwicklung der Qualität und Transparenz des deutschen Finanzmarktes beigetragen hat. So habe der Finanzmarktwächter die Möglichkeit, durch frühzeitige Hinweise Schaden von Anlegern abzuwenden. Insbesondere das Frühwarnnetzwerk zwischen den Verbraucherzentralen kann zu einem schnelleren Erkennen unseriöser Anbieter wie etwa PROKON oder S&K in der Vergangenheit beitragen. Dies sei im Interesse der Anleger, könne ihr Vertrauen in Deutschland stärken und langfristig zu einer wachsenden Anlagekultur führen, betonen die deutschen Banken und Sparkassen.

Die DK bekräftigt, dass der mit Bundesmitteln ausgestattete Finanzmarktwächter diese Stärken am besten ausspielen könne, wenn er seine Aufgaben im Gebote der Neutralität ausübe. Würde er nur als Sprachrohr der Verbraucherorganisationen wahrgenommen, könne er seine ordnungspolitische Aufgabe nicht erfüllen. Ohnehin könne die Tätigkeit des Finanzmarktwächters aufgrund geringerer Legitimation nicht mit der der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verglichen werden.

Dass es in der Vergangenheit insbesondere an seiner Analyse- und Kommunikationsarbeit berechtigte Kritik gab, gehört für die DK zu den normalen Anlaufschwierigkeiten. Um diese in Zukunft zu vermeiden, sollten alle relevanten Interessensgruppen vor Veröffentlichungen angehört werden. So könne auch die Finanzindustrie ihren Teil zur Fortentwicklung des finanziellen Verbraucherschutzes beitragen. Denn Finanzmarktwächter und Deutsche Kreditwirtschaft eint das gemeinsame Interesse an einem seriösen Anlageumfeld für Verbraucher.

 (PM vom 25.8.2016)

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