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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.07.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IESBA: Finale Regelungen zum Verhalten des Berufsangehörigen bei Verdacht auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat am 14.7. 2016 die finalen Regelungen zu NOCLAR (Responding to Non-Compliance with Laws and Regulations) veröffentlicht. Damit ist ein über sechsjähriger Diskussions- und Konsultationsprozess abgeschlossen, in den sich die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) u. a. mit zwei Stellungnahmen eingebracht hatte. Geregelt sind die Anforderungen an das Verhalten des Berufsangehörigen bei Verdacht auf Verstöße gegen Gesetze oder andere Rechtsvorschriften durch den Mandanten. Prof. Dr. Wienand Schruff, WP, und Heiko Spang, WP, haben sich mit diesem Thema bereits in ihrem Beitrag „Künftige Meldepflicht des Abschlussprüfers bei Gesetzesverstößen des Mandanten“, WPK Magazin 2/2016, 61 ff., ausführlich auseinandergesetzt. Die Regelungen treten am 15.7.2017 in Kraft (frühere Anwendung bleibt unberührt). Die Unterlagen stehen auf der Internetseite der IFAC zur Verfügung.

(Neu auf WPK.de vom 20.7.2016)

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