R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.02.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Externes Reporting: Neue und aktuelle Vorschriften im Überblick

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu Bestandteilen der externen Unternehmensberichterstattung und zur Reichweite ihrer Prüfung

Der Umfang, in dem deutsche Unternehmen ihre Informationen offenlegen müssen, ist beachtlich. Letztes Jahr kam eine ganze Reihe neuer Berichtspflichten hinzu. Bei der Fülle und der Geschwindigkeit, mit der die Neuerungen in Kraft treten, verliert man schon mal den Überblick. Mit seinem am 8.2.2018 veröffentlichten Positionspapier der Arbeitsgruppe Trendwatch bringt das IDW Struktur und Transparenz in die Reporting-Vorschriften.

Nichts ist so beständig wie der Wandel. Das scheint derzeit vor allem für die Regulierung der Unternehmensberichterstattung zu gelten. Der Zuwachs an Berichtselementen nimmt inflationäre Ausmaße an. Allein die Erklärung zur Unternehmensführung wurde in den letzten Jahren mehrmals erweitert (s. Grafik).

 

Die Anwendung neuer Vorschriften wird immer komplexer, genau wie die Art der Offenlegung selbst. Bei jedem Berichtselement müssen Unternehmer genau prüfen, ob und in welchem Ausmaß sie von der Berichtspflicht betroffen sind. Oft geraten aber auch gesetzlich nicht verpflichtete Unternehmen unter Druck, eine Berichterstattung vorzunehmen. Das IDW hat die Reichweite der Pflichten zur Prüfung der verschiedenen Berichtselemente systematisch analysiert und die Ergebnisse im aktuellen Positionspapier zusammengefasst.

"Wir müssen immer im Blick behalten, was die neuen Vorschriften der Unternehmensberichterstattung bewirken sollen", sagt Klaus-Peter Naumann, Sprecher des IDW Vorstands. Ein Mehr an Informationen führe nicht zwingend zu einem Mehr an Erkenntnissen und qualitativ besseren Entscheidungen. "Wir brauchen eine Berichterstattung, die die Adressaten über die entscheidungsrelevanten Sachverhalte in angemessenem Umfang informiert. Auch sollten die Adressaten jederzeit erkennen können, welche Informationen verlässlich sind, d. h. ob, wie und von wem sie geprüft wurden", bekräftigt Naumann.

Das aktuelle IDW Positionspapier dient Aufsichtsräten, Unternehmern, Wirtschaftsprüfern, Investoren und anderen Betroffenen und Interessierten als Unterstützung, den Überblick über den Wert der verschiedenen Unternehmensinformationen zu bewahren.

Das Positionspapier finden Sie unter:
IDW >> IDW Verlautbarungen >> Positionspapiere 

(PM IDW vom 8.2.2018)

stats