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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.08.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Erstellung und Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen

Zwei Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) wurden inhaltlich überarbeitet:

IDW-Rechnungslegungshinweis „Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen (IDW RH HFA 1.004)“ und

IDW-Prüfungshinweis „Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen (IDW PH 9.960.1)“.

Ziel der Verlautbarungen ist die Darstellung der jeweiligen Vorgehensweise im deutschen Berufsstand bei Pro-Forma-Finanzinformationen, die freiwillig oder aufgrund der besonderen Anforderungen der EU-Prospektverordnung erstellt werden.

Die Änderungen in IDW RH HFA 1.004 betreffen im Wesentlichen begriffliche Erläuterungen (z. B. bedeutende finanzielle Verpflichtungen), die Präzisierung von Anwendungskriterien (z. B. relevante Unternehmenstransaktionen) und weitere Ausführungen zu Pro-Forma-Anpassungen.

In IDW PH 9.960.1 gibt es Ergänzungen zu den Voraussetzungen für die Auftragsannahme (z.B. Kenntnisse über regulatorische Rahmenbedingungen), Klarstellungen zum Prüfungsvorgehen sowie Ausführungen zur Angemessenheit der Ausgangszahlen.

Hintergrund:

Die geänderte Richtlinie 2003/71/EU (EU-Prospektrichtlinie) und die aktualisierte Verordnung (EG) Nr. 809/2004 (EU-Prospektverordnung) waren Anlass für die Arbeitsgruppe „Umsetzung der EU-Prospektrichtlinie", diese beiden IDW-Verlautbarungen zu überarbeiten. Die EU-Prospektverordnung wurde um Artikel 4a ergänzt, sodass Billigungsbehörden (z. B. die BaFin) in Fällen der sog. komplexen finanztechnischen Vorgeschichte oder bei von Emittenten eingegangenen bedeutenden finanziellen Verpflichtungen weitere Finanzinformationen in einen Prospekt verlangen können.

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat die Verlautbarungen im schriftlichen Verfahren am 12.7.2017 verabschiedet. Beide Verlautbarungen werden in IDW Life 9/2017 veröffentlicht werden.

(IDW Aktuell vom 18.8.2017)

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