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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.10.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Entwurf eines neuen Standards zur Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis

 

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf eines IDW-Qualitätssicherungsstandards „Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW EQS 1)“verabschiedet. Als IDW QS 1 wird der Standard in seiner endgültigen Fassung die Gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW „Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (VO 1/2006)ersetzen. Die Überarbeitung der VO 1/2006 wurde aufgrund der Änderungen in der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung WP/vBP erforderlich. Zudem sind die Anforderungen der EU-APrVO an die Qualitätssicherung bei der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse berücksichtigt. Wie schon sein Vorgänger enthält der IDW EQS 1 eine geschlossene Darstellung der gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen an die Qualitätssicherung, die den internationalen Anforderungen des IAASB entsprechen. Da die neuen Anforderungen der WPO und der Berufssatzung bereits geltendes Recht sind, empfiehlt der HFA bereits die Anwendung des Entwurfs. IDW EQS 1 steht als Download unter www.idw.de in der Rubrik "Verlautbarungen, Entwürfe" zur Verfügung.  In der Einleitung werden die wesentlichen Änderungen im Vergleich  zur VO 1/2006 genannt. Die Kommentierungsfrist geht bis zum 31.3.2017.

(IDW Aktuell vom 18.10.2016)

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