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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.04.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

 

Die Bundesregierung hat am 29.4.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie beschlossen. Die Bundesregierung kommt damit ihrer Verpflichtung nach, die Neuerungen bei den Vorgaben der EU-Transparenzrichtlinie für das deutsche Recht nachzuvollziehen. Die Richtlinie sieht eine Umsetzung bis Ende November 2015 vor.

Die EU-Transparenzrichtlinie regelt die wesentlichen Transparenzvorgaben hinsichtlich börsengehandelter Wertpapiere. Mit der Überarbeitung hat der EU-Gesetzgeber zum einen das Ziel verfolgt, durch eine Vereinfachung der Berichtspflichten Kapitalmärkte insbesondere für kleine und mittlere Emittenten attraktiver zu machen. Zum anderen soll die EU-weite Harmonisierung des Transparenzregimes auf hohem Niveau weiter vorangetrieben werden, vor allem mit Blick auf die Verhinderung des verdeckten Aufbaus wesentlicher Unternehmensbeteiligungen (sog. „Anschleichen an Unternehmen“). Hierzu gehört auch die Einführung von verbindlichen Mindestvorgaben zur Schaffung wirksamer und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie. Für juristische Personen sind nun Geldbußen von bis zu 10 Mio. Euro oder bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes beziehungsweise des Zweifachen der erlangten Vorteile möglich.

Zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie muss vor allem das Wertpapierhandelsgesetz sowie hierauf gestütztes Verordnungsrecht angepasst werden. Hinzu kommt punktueller Änderungsbedarf unter anderem im Wertpapierprospektgesetz, Kapitalanlagegesetzbuch, dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, dem Handelsgesetzbuch sowie dem Kreditwesengesetz.

Der Text ist abrufbar unter:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2015-04-29-transparenzrichtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=2

(www.bundesfinanzministerium.de)

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