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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.10.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Entwurf einer Übernahmeempfehlung der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9

-tb- Die European Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 18.10.2017 einen Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9 herausgegeben. Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte am 12.10.2017 die Änderung von IFRS 9 publiziert. So soll es Unternehmen erlaubt sein, bestimmte finanzielle Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Die Änderungen an IFRS 9 sollen ab dem 1.1.2019 retrospektiv anzuwenden sein. Die EFRAG spricht sich für die Übernahme der Änderung aus und bittet um Rückmeldungen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung, die bis zum 2.11.2017 entgegengenommen werden. Die Bitte um Kommentierung samt Pressemitteilung ist unter http://www.efrag.org/News/Project-294/EFRAG-requests-comments-on-its-draft-endorsement-advice-on-Prepayment-Features-with-Negative-Compensation-Amendments-to-IFRS-9- verfügbar.

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