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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.05.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Entwurf einer Stellungnahme zu den Verbesserungen an IFRS 8

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 26.4.2017 einen Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2017/2 „Verbesserungen an IFRS 8“ veröffentlicht. Die EFRAG begrüßt im Entwurf der Stellungnahme die meisten der IASB-Vorschläge. Allerdings ist die EFRAG kritisch hinsichtlich des Vorschlags, dass Unternehmen erläutern sollen, warum sich Segmente des Geschäftsberichts von Segmenten, die überdies im Jahresabschluss genannt werden, unterscheiden. Außerdem geht die EFRAG davon aus, dass die Anwendung der vorgeschlagenen Definition des „jährlichen Berichterstattungspakets“ in der Praxis schwer anzuwenden sei. Im Mai wird die EFRAG die Grenzen des IASB-Zuständigkeitsbereichs diskutieren und ob der Standardentwurf ED/2017/2 ein Beispiel für eine Überschreitung dessen darstellt. Die EFRAG erbittet Kommentierungen des Entwurfs bis zum 17.7.2017. Der Entwurf der Stellungnahme ist auf den Internetseiten der EFRAG verfügbar (http://www.efrag.org/News/Project-273/EFRAGs-draft-comment-letter-on-the-IASBs-Exposure-Draft-ED20172-Improvements-to-IFRS-8-Operating-Segments--Proposed-amendments-to-IFRS-8-and-IAS-34).

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