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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.10.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Entwurf der Übernahmeempfehlung für IFRS 15

-tb- Am 28.5.2014 hatte der International Accounting Standards Board (IASB) die endgültige Fassung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ veröffentlicht (http://www.ifrs.org/Alerts/ProjectUpdate/Pages/IASB-and-FASB-issue-converged-Standard-on-revenue-recognition-May-2014.aspx). Mit der Neuregelung der Umsatzerfassung sollten die bis dahin bestehenden Inkonsistenzen und Schwächen beseitigt, ein einziges, branchenübergreifendes Modell zur Umsatzerfassung entwickelt und die Vereinfachung der Rechnungslegung vorangetrieben werden. Derzeit ist das sogenannte Endorsement für die Übernahme der neuen Regelung für die Europäische Union noch ausstehend. In einer ersten Beurteilung kommt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zum Entschluss, dass IFRS 15 die für eine Übernahme relevanten Kriterien erfüllt (http://www.efrag.org/Front/n1-1392/EFRAG-requests-comments-on-its-draft-endorsement-advice-and-effects-study-report-on-IFRS-15-Revenue-from-Contracts-with-Customers.aspx). Den entsprechenden Entwurf ihrer Übernahmeempfehlung stellt die EFRAG auf ihrer Internetseite zur Verfügung (http://www.efrag.org/files/EFRAG%20public%20letters/Revenue%20Recognition/Draft_endorsement_advice.pdf), wobei Stellungnahmen bis zum 15.12.2014 erbeten werden.

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