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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.11.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BaFin: Entwurf der neuen Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)

Mit Einführung der Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013 sowie des CRD-IV-Umsetzungsgesetzes besteht bei wesentlichen Vorschriften der geltenden PrüfbV Anpassungsbedarf.

Aktualisierungsbedarf besteht insbes. hinsichtlich der Vorschriften zum Risikomanagement und der Geschäftsorganisation (einschließlich der Anforderungen an die Prüfung der Vergütungs- und IT-Systeme) sowie in Bezug auf die Umsetzung der EMIR-Anforderungen (Verordnung (EU) Nr. 648/2012).

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 20.11.2014 den Entwurf der neuen Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV) zur Konsultation gestellt. Gleichzeitig wurden auch die Erläuterungen zur Konsultation gestellt.

Stellungnahmen zu den Entwürfen können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 9- 2014, AS 4-FR 9710-2014/0002) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 9- 2014) bis zum 19.12.2014 auf folgenden Wegen abgegeben werden:

– schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat AS 4,

oder

– per E-Mail an Konsultation-09-14@bafin.de Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant.

Die BaFin beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sie bittet diejenigen, die mit einer Veröffentlichung ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte

Nicht einverstanden sind, ihr dies mitzuteilen.

Der Entwurf PrüfbV, die Erläuterungen PrüfbV sowie die Datenübersicht PrüfbV sind abrufbar unter www.bafin.de.

(www.bafin.de)

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