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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.05.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Entwurf der Stellungnahme zu Änderungsvorschlägen an IFRS 9

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 4.5.2017 einen Entwurf der Stellungnahme zu kleineren Änderungsvorschlägen an IFRS 9 veröffentlicht. Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte mit Veröffentlichung von Standardentwurf ED/2017/3 vorgeschlagen, dass bestimmte finanzielle Vermögenswerte mitnegativer Ausgleichsleistungals Vorfälligkeitsregelung bei Erfüllen weiterer Bedingungen entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert durch das sonstige Gesamtergebnis bewertet werden können. Einer der weiteren Bedingungen ist, dass der beizulegende Zeitwert der Vorfälligkeitsregelung bei erstmaligem Ansatz unerheblich sein sollte. Diese Bedingung lehnt die EFRAG ab und verweist auf eine Ungleichbehandlung zwischen Vermögenswerten mit positiver und negativer Ausgleichsleistung als Vorfälligkeitsregelung. Die EFRAG bittet bis zum 17.5.2017 um Kommentare zum Entwurf der Stellungnahme. Das Dokument ist auf den Internetseiten der EFRAG veröffentlicht (https://www.efrag.org/Assets/Download?assetUrl=/sites/webpublishing/Project%20Documents/1702031311307196/Draft%20Comment%20Letter%20on%20IASB%20ED-2017-3%20Prepayment%20Features%20with%20Negative%20Compensation%20-%20final.pdf).

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