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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.12.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Deutsche Kreditwirtschaft: Einigung zu Basel IV darf nicht zu Lasten der Wirtschaft in Europa gehen

Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen konnte der Baseler Ausschuss eine Einigung zum Basel IV-Paket erreichen. Anzuerkennen ist, dass sich insbesondere auch die deutsche Verhandlungsdelegation lange gegen einen Kompromiss zu Lasten der europäischen Banken gestemmt hat. Mit der nun erfolgten Festsetzung einer quantitativen Untergrenze (Output-Floor) für die auf internen Verfahren beruhenden Ansätze zur Berechnung der Kapitalanforderungen von 72,5 % verfehlt der Baseler Ausschuss für Europa allerdings sein selbst gesetztes Ziel, die Eigenmittelanforderungen nicht signifikant ansteigen zu lassen.

Die deutschen Institute haben eine gute Kapitalausstattung und werden die höheren Kapitalanforderungen verkraften. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass negative Konsequenzen auf das Kreditangebot für Unternehmen und Privatkunden in Europa auftreten.

Es ist erforderlich, dass der europäische Gesetzgeber bei der Umsetzung der Baseler Vorgaben wie schon bisher die Besonderheiten des deutschen und des europäischen Markts ebenso wie Aspekte der Proportionalität berücksichtigt.  Insoweit begrüßen wir die Absicht der Europäischen Kommission, vor einer Umsetzung eine umfassende Auswirkungsstudie durchzuführen.

Der europäische Gesetzgeber darf zudem keine Umsetzungen einleiten, sofern in den wichtigsten Jurisdiktionen nicht klar erkennbar ist, dass die neuen Vorgaben einschließlich der verschärften Regel für das Handelsbuch implementiert werden.

(PM DK vom 7.12.2017)

 

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