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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.03.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: EU-Aktionsplan zu Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums – Maßnahmen im Bereich der Finanzberichterstattung

Die Europäische Kommission hat am 8.3.2018 ihren unter ec.europa.eu abrufbaren Aktionsplan: Finanzierung von nachhaltigem Wachstum veröffentlicht. In diesem Aktionsplan legt die Kommission die vorgesehenen Maßnahmen zur Etablierung eines europäischen nachhaltigen Finanzsystems dar. Diese Maßnahmen greifen die Empfehlungen im ebenfalls unter ec.europa.eu abrufbaren Abschlussbericht der High-Level Expert Group on Sustainable Finance auf. Neben allgemeinen Maßnahmen (z. B. Einführung einer Nachhaltigkeits-Taxonomie) und spezifischen Anforderungen an Finanzintermediäre (z. B. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei ihren Investitionsentscheidungen) werden auch die Finanzberichterstattung betreffende Maßnahmen aufgeführt. Dazu zählen beispielsweise:

  • die Integration der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosure in die Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen, die die Berichtserstattung gemäß der CSR-Richtlinie unterstützen soll,

  • die Beauftragung von EFRAG, Alternativen zur Fair-Value-Bewertung von langfristigen Investitionen in Eigenkapitalinstrumente zu entwickeln, sowie

  • die Erweiterung der Indossierungskriterien um die Auswirkungsanalyse auf nachhaltige Investitionen und die Durchführung des Fitness Check on public reporting by companies.

Hervorzuheben ist die Absicht der Kommission, im Rahmen des Fitness Check zu untersuchen, wie IFRS vor einer Übernahme in EU-Recht geändert werden können. Diese Idee lehnt das DRSC ab und hat dies auch in seiner Stellungnahme zum Fahrplan des Fitness Checks ausgeführt.

Am 22.3.2018 wird der Aktionsplan auf einer Konferenz in Brüssel diskutiert werden.

(www.drsc.de)

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