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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.05.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur PartG mbB

Am 16.5.2012 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zu einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) beschlossen, sodass jetzt das förmliche Gesetzgebungsverfahren beginnen kann. Zum seinerzeitigen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums hatte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) mit Schreiben vom 15.3.2012 Stellung genommen.

Wie bereits im Referentenentwurf vorgesehen, bleibt es dabei, dass für Angehörige freier Berufe die Möglichkeit eröffnet wird, sich optional für eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu entscheiden, sofern die Partnerschaft eine zu diesem Zweck durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung unterhält und ihr Name einen Zusatz enthält, der die beschränkte Berufshaftung nach außen deutlich macht.

Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung und zu eventuellen Pflichten gegenüber Berufskammern sind den jeweiligen Berufsgesetzen vorbehalten. Bereits mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden dahin gehende Änderungen nicht nur der BRAO, der PAO sowie dem StBerG, sondern auch der WPO vorgeschlagen. Schon mit Inkrafttreten des Gesetzes wird somit auch WP/vBP die Möglichkeit eröffnet, von der Option für eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Gebrauch zu machen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung steht hier zur Verfügung.
(www.wpk.de)

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