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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.10.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen bei Einschaltung des Kommunalen Versorgungsverbandes in Sachsen-Anhalt

Nach dem Gemeindehaushaltsrecht dürfen Kommunen, die Pflichtmitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt sind, grundsätzlich keine Rückstellungen für Beamtenpensionen bilden. Zum Teil vertreten nunmehr auch nach HGB bilanzierende Einrichtungen in Sachsen-Anhalt die Auffassung, sie hätten keine entsprechenden Verpflichtungen mehr zu passivieren, und berufen sich auf ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes. Aus diesem Anlass legt das IDW gegenüber dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt dar, dass es für die Bilanzierung nach handelsrechtlichen Grundsätzen unerheblich ist, ob ein Dienstherr freiwillig Mitglied im Kommunalen Versorgungsverband oder gesetzlich zur Mitgliedschaft verpflichtet ist. Das IDW-Schreiben vom 10.10.2014 an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt ist auf der IDW-Homepage abrufbar.

(www.idw.de)

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