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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.09.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 61. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 4./5.9.2017 in Berlin

Im Vorlauf zur Öffentlichen Diskussion am 11.9.2017 zum IASB-Diskussionspapier "Disclosure Initiative - Principles of Disclosure" diskutierte der IFRS-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) die noch ausstehenden Teile im Entwurf seiner Stellungnahme. In Ergänzung wurden Zusatzfragen von EFRAG zum IASB-Diskussionspapier erörtert.

Im Anschluss daran befasste sich der IFRS-FA mit der dritten Fortsetzung zum IDW-Entwurf einer Stellungnahme zu "Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9" (ERS HFA 48), die ausschließlich den Abschnitt "Modifikation finanzieller Vermögenswerte" enthält. Der IFRS-FA beschloss, die DRSC-AG „Finanzinstrumente“ um Erörterung des Entwurfs zu bitten, um anschließend die Diskussion fortzusetzen.

Des Weiteren erörterte der Fachausschuss EFRAGs Draft Endorsement Advice zu IFRIC 23 "Uncertainty over Income Tax Treatments". Der IFRS-FA befürwortet EFRAGs positive Indossierungsempfehlungund entschied, keine separate Stellungnahme einzureichen, sondern die Meinung über die Vertretung des DRSC in EFRAG TEG und Board zu übermitteln.

Ferner hat der IFRS-Fachausschuss die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des DRSC-Anwendungshinweises zu IFRS 2 erörtert. Der IFRS-Fachausschuss beschloss geringfügige redaktionelle Anpassungen mit klarstellendem Charakter und genehmigte den Text des Anwendungshinweises vorbehaltlich dieser beschlossenen Anpassungen.

Darüber hinaus erhielt der IFRS-FA in Vorbereitung auf das Indossierungsverfahren von IFRS 17 "Versicherungsverträge" einen Überblick über die Regelungsinhalte des Standards. Insbesondere wurde das Grundmodell (Building Block Approach) des Standards erörtert.

Abschließend besprachen IFRS- und HGB-Fachausschuss die eingegangen Stellungnahmen zum E-DRÄS 8 "Änderungen des DRS 20 'Konzernlagebericht'" und die zentralen Aussagen aus der Öffentlichen Diskussion vom 31.8.2017. Dabei wurden insbes. die Rückmeldungen zur Definition von Risiko, der Berichterstattung auf Sachverhaltsebene und die Konkretisierung der Verhältnismäßigkeit der Berichterstattung diskutiert und Anpassungen vorgenommen. Die endgültige Verabschiedung ist für den 22.9.2017 geplant.

(PM DRSC vom 13.9.2017)

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