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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.08.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Bericht über die 60. Sitzung des IFRS-FA am 27./28.7.2017 in Berlin

Zu Beginn der 60. Sitzung wurde der IFRS-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) über die Diskussionen und Ergebnisse der IFRS IC-Sitzungvom Juni 2017 informiert. Zu allen vier vorläufigen IFRS IC-Entscheidungen macht der IFRS-Fachausschuss (FA) kritische Anmerkungen, die per Stellungnahme übermittelt werden sollen. Zudem hält der IFRS-FA die Entscheidungen von IASB und IFRS IC zur Klarstellung der Bilanzierung modifizierter finanzieller Verbindlichkeiten für fragwürdig. Die beabsichtigte Ergänzung nur der Basis for Conclusions in IFRS 9 – ohne etwaige Anpassung des Haupttextes von IFRS 9 – erscheine nicht sachgerecht. Der IFRS-FA empfiehlt, dass der IASB dieses Thema im Rahmen des nächsten AIP-Zyklus aufgreift und zur Diskussion stellt.

Im Anschluss erörterte der IFRS-FA die Themen des Request for Information (RfI) zum Post-implementation Review (PiR) zu IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Der IFRS-FA beschloss, seine Sichtweise mündlich zu adressieren und keine Stellungnahme einzureichen, da sich die Fragen primär an Ersteller oder Abschlussadressaten richten.

Des Weiteren erhielt der IFRS-FA in Vorbereitung auf das Indossierungsverfahren von IFRS 17 „Versicherungsverträge“ einen Überblick über die Regelungsinhalte des Standards. Insbesondere wurde das vereinfachte Bewertungsmodell (Premium Allocation Approach) erörtert.

Der IFRS-FA setzte die Diskussion seiner Stellungnahme zu den Vorschlägen im IASB-Diskussionspapier Disclosure Initiative – Principles of Disclosure fort. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Vorschläge zur Angabe von Nicht-IFRS-Informationen inklusive der Angabe von zusätzlichen Leistungskennzahlen sowie die effektive Kommunikation von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im IFRS-Abschluss.

Der IFRS-FA befasste sich darüber hinaus mit den Vorschlägen des IASB zu Änderungen betreffend IAS 16 im Rahmen des ED/2017/4 Property, Plant and Equipment – Proceeds before Intended Use. Der IFRS-FA ist bezüglich des Vorschlags, die Verrechnungsmöglichkeit zu streichen, unentschieden. Insbesondere erscheint der Vorschlag als eine Lösung nur für spezifische Branchen, was eine grundsätzliche Streichung nicht rechtfertigen würde.

Der IFRS-FA erörterte das von EFRAG veröffentlichte Diskussionspapier „Goodwill Impairment Test: Can it be improved?“ und wurde zudem über den aktuellen Stand im IASB-Forschungsprojekt zum Thema Goodwill and Impairment informiert. Entscheidungen zu Form und Inhalt einer Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier wurden nicht getroffen.

Abschließend informierte sich der IFRS-FA über den Entwurf einer Leitlinie für den IFRS for SME zum Thema Accounting for financial guarantees in parent’s separate financial statements (Section 12, Issue 1). Eine Stellungnahme soll hierzu mangels hinreichender Relevanz bei den Konstituenten des DRSC nicht abgegeben werden.

(PM DRSC vom 10.8.2017)

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