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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.01.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: BMJV passt das Strafrecht an die Bedürfnisse der WP-Praxis an

Wirtschaftsprüfer können künftig Dienstleistungen outsourcen und vertrauliche Daten unter bestimmten Voraussetzungen an externe Anbieter abgeben, ohne sich dadurch "automatisch" strafbar zu machen. Diese Entwicklung begrüßt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW). Die aktuelle Rechtslage passt nicht mehr zur modernen Berufswelt des Wirtschaftsprüfers, die durch IT und Arbeitsteilung geprägt ist.

Das BMJV hat am 5.1.2017 einen Referentenentwurf zur Reform des § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) und der entsprechenden Berufsregeln in der WPO veröffentlicht. Die Straffreiheit setzt voraus, dass der externe Dienstleister die Daten benötigt, um den Auftrag zu erfüllen. Der Wirtschaftsprüfer muss den Dienstleister seinerseits zur Geheimhaltung verpflichten und über die Geheimhaltung wachen.

Allerdings hat das IDW zu Einzelaspekten des Gesetzentwurfs Kritikpunkte, die es dem BMJV in einer Stellungnahme am 13.1.2017 mitgeteilt hat. Das IDW sieht es kritisch, Einwilligungsmöglichkeiten des Mandanten, die Ausdruck der Privatautonomie sind, einzuschränken. Außerdem ist das IDW dagegen, dass es bei Inanspruchnahme ausländischer Dienstleister dem einzelnen Wirtschaftsprüfer obliegt, die Rechtslage im Ausland zu prüfen.

(IDW Aktuell vom 19.1.2017)

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